HYPERTEGRITY liefert Lösungen zur vollständigen Kontrolle sowie Nachweis- und Nachvollziehbarkeit bei Verarbeitungsprozessen, Schnittstellen und Transaktionen.

AGB

Vertragsbedingungen für Dienstleistungen der HYPERTEGRITY AG

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistung

Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden nur in Form einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Vertrag wirksam.

Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

§ 2 Zusammenarbeit der Vertragspartner

Werden im Vertrag ausdrücklich Kontaktpersonen der Vertragspartner benannt, sind ausschließlich diese verantwortliche Ansprechpartner.

Der Auftraggeber wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.

Die Vertragspartner werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

§ 3 Austausch von Personen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen durch andere zu ersetzen. Bei der Auswahl wird der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen.

§ 4 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt frühestens mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.

§ 5 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Mitarbeiter sowie die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und bei Arbeiten im Hause des Auftraggebers die erforderlichen Räumlichkeiten und die erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung stellen. Darüberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.

§ 6 Vergütung

6.1
Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit der Rechnung Leistungsnachweise beigefügt sind, gelten diese als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

6.2
Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.

§ 7 Qualitative Leistungsstörung

7.1
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen inkl. der Kosten gemäß Ziffer 6.2. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar sind und werden.

7.2
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Sonstige Haftung

8.1
Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 7 geregelt.

8.2
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:

8.2.1
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn von ihm eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag, für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% der Gesamtvergütung des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

8.2.2
Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde. Bei einer Haftung für eine anfängliche Unmöglichkeit, Verzug sowie der Zusicherung von Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auch insoweit begrenzt.

8.3
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.2 gelten nicht bei Vorsatz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

§ 9 Verjährung

Ansprüche nach den Ziffern 7 und 8 verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.

§ 10 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

11.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

11.2
Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.3
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

11.4
Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 12 Textform

Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen
mindestens der Textform.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

Entsprechendes soll mutatis mutandis im Fall einer Regelungslücke des Vertrages gelten.

§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist Paderborn. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Paderborn, soweit die Voraussetzungen für eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung (Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts) vorliegen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

HYPERTEGRITY liefert maßgeschneiderte urbane Datenplattformen – Open Source, für eigenes Hosting oder as a Service.

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Creation Workshop

Die Plattform steht, das Team ist motiviert, aber wie geht es jetzt weiter? Was muss für den ersten eigenen Use-Cases beachtet werden, wie gehen die Experten an dieses Thema heran? In der Schulung „Creation Workshop“ begleiten unsere Experten ihr Projektteam bei der Umsetzung von einem oder mehrerer eigener Anwendungsfälle im Rahmen unserer Initiative zur Digitalen Souveränität der Anwenderkommunen.
  • Gemeinsame Spezifikation der/des Anwendungsfalls
  • Anwendungsbetreuung und Hilfestellung bei der Umsetzung

Dauer der Schulung: Ab 1 Tag

Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen

Adressaten*innen: IT-Affine Projektleiter / Mitarbeiter

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

Auf Anfrage ist auch eine Schulung innerhalb unserer Beispielstadt möglich, zum unverbindlichem intensiveren Testen der Plattform.

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
** Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen dieser Schulung keine Gewährleistung für die erfolgreiche Umsetzung eines Anwendungsfalls im Rahmen der Schulung übernehmen können. Der Mehrwert der Schulung ergibt sich aus dem Erfahrungsgewinn Ihres Projektteams, sowie im Regelfall erste prototypische Umsetzungen ihres angestrebten Anwendungsfalls.

Crashkurs

In der Schulung „Urban Data Space Platform Hands On“ werden die Teilnehmer*Innen anhand von praxisnahen vordefinierten Use-Cases in alle Funktionen der Basisdatenplattform grundlegend eingeführt. Nach der Schulung können die Teilnehmer den Arbeitsaufwand einzelner Tätigkeiten innerhalb der Plattform grob abschätzen und die Aufgaben des täglichen Betriebs anhand der Schulungsunterlagen und der weitergehenden Plattformdokumentation erledigen.

  • Vorstellung von Urban Data Space Platform
  • Durchführung praxisnaher Use-Cases

Dauer der Schulung: 1 Tag

Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen

Adressaten*innen: IT-Affine Projektmitarbeiter

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

HYPERTEGRITY liefert maßgeschneiderte urbane Datenplattformen – Open Source, für eigenes Hosting oder as a Service.

Stadt Paderborn: Aufbau einer FIWARE Datenplattform

Implementierung einer Open Data Plattform auf Basis der FIWARE Referenzarchitektur:

  • Implementierung einer Open Data Plattform auf Basis der FIWARE Referenzarchitektur:
  • Durchführung von Kubernetes Deployment
  • Nutzung automatisierter Gitlab CI/CD Pipelines
  • Implementierung des FIWARE Orion v2 Context Brokers
  • Implementierung des API-Managementsystems APInf und des
    Identitätsmanagementsystems Keyrock
  • Nutzung von Kubernetes Probes
  • Implementierung von Schnittstellen mittels Node-RED
  • Integration von Use-Case Komponenten in die Plattform z.B. IoT-Portal, Open Data
    Portal
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Stadt Paderborn: Aufbau einer Urbanen Datenplattform

Implementierung einer Urbanen Datenplattform zu 100% Open Source

  • Durchführung von Kubernetes Deployments
  • Nutzung automatisierter Gitlab CI/CD Pipelines
  • Automatisierung von Deployments mittels Ansible
  • Implementierung des FIWARE Orion v2 Context Brokers
  • Implementierung von Keycloak und Gravitee
  • Implementierung von Node-RED
  • Nutzung von Kubernetes Probes
  • Implementierung von Unit Tests mittels des Robot Frameworks
  • Nutzung von Kubernetes Autoscalern und Kubernetes Datenbankoperatoren
  • Betrieb einer produktiven urbanen Datenplattform
  • Integration von Fachverfahren
HYPERTEGRITY liefert maßgeschneiderte urbane Datenplattformen – Open Source, für eigenes Hosting oder as a Service.

Stadt Paderborn: Aufbau einer Urbanen Datenplattform

Implementierung einer Urbanen Datenplattform zu 100% Open Source

  • Durchführung von Kubernetes Deployments
  • Nutzung automatisierter Gitlab CI/CD Pipelines
  • Automatisierung von Deployments mittels Ansible
  • Implementierung des FIWARE Orion v2 Context Brokers
  • Implementierung von Keycloak und Gravitee
  • Implementierung von Node-RED
  • Nutzung von Kubernetes Probes
  • Implementierung von Unit Tests mittels des Robot Frameworks
  • Nutzung von Kubernetes Autoscalern und Kubernetes Datenbankoperatoren
  • Betrieb einer produktiven urbanen Datenplattform
  • Integration von Fachverfahren
HYPERTEGRITY liefert maßgeschneiderte urbane Datenplattformen – Open Source, für eigenes Hosting oder as a Service.

Stadt Paderborn: Schnittstellenentwicklung und Kubernetes DevOps

Entwicklung unterschiedlicher Schnittstellen und Interfaces mittels Node-RED

  • Deployment des Chirpstack
  • Implementierung diverser Schnittstellen mittels Node-RED
    • Unter Anderem für IoT-Daten, Open Data und Geodaten
    • Integration von Fachverfahren
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Berlin Tegel Projekt GmbH: Aufbau einer Urbanen Datenplattform

Implementierung einer Urbanen Datenplattform zu 100% Open Source

  • Durchführung von Docker Compose Deployments
  • Implementierung und Betrieb eines Kubernetes Cluster
  • Durchführung von Kubernetes Deployments
  • Nutzung automatisierter Gitlab CI/CD Pipelines
  • Automatisierung von Deployments mittels Ansible
  • Implementierung des FIWARE Orion v2 Context Brokers
  • Implementierung von Keycloak und Gravitee
  • Implementierung von Node-RED
  • Implementierung des Fraunhofer FROST Servers und der SensorThings API
  • Implementierung des Geoservers und des Masterportals
  • Implementierung eines CKAN Open Data Portals
  • Implementierung eines Monitoring-Stacks
  • Nutzung von Kubernetes Probes
  • Nutzung von Kubernetes Autoscalern
  • Implementierung und Verwaltung von Kubernetes Datenbankoperatoren
  • Implementierung diverser Schnittstellen mittels Node-RED
    • Unter Anderem für IoT-Daten, Social Media und Geodaten
  • Prototypischer Betrieb der Plattform

Urban Data Space Platform Kurzeinführung

In der Schulung „Urban Data Space Platform Kurzeinführung“ geben unsere Experten*Innen Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Funktionen der Urban Data Space Platform und einige exemplarische Anwendungsfälle. Die Schulung ist für Entscheider und Interessenten ohne tiefergehendes technisches Know-How ausgelegt. Ziel ist es, eine gemeinsame Erwartungshaltung für die Plattform zu vermitteln und die Möglichkeiten aber die Limitationen der Plattform zu diskutieren.

  • Darstellung der Historie und des aktuellen Standes der Plattform
  • Darstellung aktueller Organisationsstruktur und Mitwirkungsmöglichkeiten
  • Diskussion konkreter individueller Anknüpfungspunkte und offener Fragen
  • Ausblick der weiteren Entwicklungsbestrebungen

Dauer der Schulung: 0,5 Tage

Teilnehmeranzahl:

Adressaten*innen: Entscheider und Interessenten

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Förderprojekt, und jetzt?

Im kommunalen Bereich hängt die Umsetzung von größeren IT-Projekten häufig an der Akquise von Fördermitteln. Es stehen wenige Personalressourcen zur Erstellung des Förderantrag zur Verfügung und wenn der Förderantrag erst einmal da ist, muss es trotzdem ganz schnell gehen, damit keine Förder- oder Haushaltsmittel verfallen. In der Schulung „Förderprojekt, und jetzt?“ geben Ihnen unsere Expert*Innen einen Überblick über die typischen Stolpersteine und Hürden aus der Praxis, mit denen Sie insbesondere zum Projektstart, aber im Verlauf des Projektes, bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung einer Datenplattform konfrontiert werden. Mit einer optimalen Mischung aus Lessons Learned Vorträgen und Best Practices aus der Praxis, sowie individuellen Fragerunden, helfen wir Ihnen die richtigen Leitplanken für ihr Projekt zu setzen und die konkreten nächsten Schritte aufzuzeigen.
  • Lessons Learned: Kommunaler Projektleiter im Bereich Datenplattformen
  • Best Practice: Agile Softwareentwicklung im kommunalen Alltag?
  • Lessons Learned: (Bürokratische) Stolpersteine beim Aufbau einer kommunalen
    Datenplattform
  • Best Practice: Offene Ausschreibung einer Basisplattform
  • Diskussion konkreter individueller Anknüpfungspunkte und offener Fragen
  • Best Practice: Nächste Schritte

Dauer der Schulung: 0,5 Tage

Teilnehmeranzahl:

Adressaten*innen: Projektleiter und Abteilungsleiter

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Kubernetes Hands On

In der Schulung „Kubernetes Hands On“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick in die Nutzung der Kubernetes Infrastruktur, die für die Urban Data Space Platform genutzt. Vom Aufsetzen eines eigenen Clusters über die Durchführung von eigenen Deplyoment bis hin zum Monitoring des Gesamtsystems werden alle wesentlichen Funktionen in einem praxisorientierten Vorgehen näher betrachtet.

  • Vorstellung von Kubernetes
  • Aufsetzen eines Clusters
  • Durchführung und Anpassung von Deployments
  • Lessons Learned: Kubernetes für kommunale Datenplattformen

Dauer der Schulung: 6 Stunden oder 1 Tag

Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen

Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

IoT und Sensorik

Viele Anwendungsfälle der Smart City sind auf die Nutzung und Integration von neuer Sensorik ausgelegt. Mit der urbanen Datenplattform werden Städte in der Lage versetzt, selbst schnell und unbürokratisch, ohne zwingend einen Dienstleister zu beauftragen, eigene Sensorik innerhalb der Stadt auszubringen. In der Schulung „IoT und Sensorik“ werden die Teilnehmer*Innen in den IoTTechnologiestack eingeführt und lernen praxisnah in der Schulung, wie sie neue LoRaWANSensoren selbstständig in Betrieb nehmen und in die Plattform einbinden können.
  • Vorstellung des Plattform IoT-Technologiestacks
  • Inbetriebnahme und Konfiguration eines LoRaWAN-Indoor Gateways
  • Inbetriebnahme unterschiedlicher exemplarischer LoRaWAN-Sensoren
  • Einbindung der Sensoren in die Datenplattform und Visualisierung

Dauer der Schulung: 1 Tag

Teilnehmeranzahl: bis 8 Personen

Adressaten*innen: IT-Affine Projektleiter / Mitarbeiter

Auf Anfrage ist eine Schulung auch für das TheThingsNetwork möglich.

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Deployments: Gitlab CI/CD

In der Schulung „Gitlab CI/CD“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick die verwendete Deployment-Pipeline der Plattform. Die Pipeline besteht aktuell im Wesentlichen aus Gitlab CI/CD, Ansible und Kubernetes-Funktionalitäten.
  • Vorstellung der Deployment-Pipeline
  • Demonstration und Analyse ausgewählter Bestandspipelines
  • Diskussion und Analyse bestehender Templates
  • Exemplarische Implementierung eines Deployments mittels Gitlab CI/CD und Ansbile

Dauer der Schulung: 1 Tag

Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen

Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Kubernetes Hands On

In der Schulung „Kubernetes Hands On“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick in die Nutzung der Kubernetes Infrastruktur, die für die Urban Data Space Platform genutzt. Vom Aufsetzen eines eigenen Clusters über die Durchführung von eigenen Deplyoment bis hin zum Monitoring des Gesamtsystems werden alle wesentlichen Funktionen in einem praxisorientierten Vorgehen näher betrachtet.

  • Vorstellung von Kubernetes
  • Aufsetzen eines Clusters
  • Durchführung und Anpassung von Deployments
  • Lessons Learned: Kubernetes für kommunale Datenplattformen

Dauer der Schulung: 6 Stunden oder 1 Tag

Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen

Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Datenvisualisierung und Dashboards

In der Schulung „Datenvisualisierung und Dashboards“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick in Visualisierung von Daten und die Erstellung von Dashboards auf der Plattform.
  • Vorstellung der Visualisierungsframeworks
  • Demonstration ausgewählter Visualisierungen und Dashboards
  • Exemplarische Implementierung von Visualisierungen und Dashboards

Dauer der Schulung: 0,5 Tage

Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen

Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Datenverarbeitung und Schnittstellen

In der Schulung „Datenverarbeitung und Schnittstellen“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick in die individuelle Datenverarbeitung und Schnittstellenentwicklung mittels des Low- Code Frameworks Node-RED.
  • Vorstellung des Frameworks Node-RED
  • Demonstration ausgewählter Node-RED Flows der Plattform
  • Vorstellung und Bereitstellung von Best Pracitice Plattform Templates
  • Exemplarische Implementierung von Schnittstellen und Datenverarbeitungspipelines

Dauer der Schulung: 6 Stunden

Teilnehmeranzahl: bis 8 Personen

Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Unit Testing

Für den kosteneffizienten Betrieb einer Datenplattform ist ein hohes Maß an Automatisierung insbesondere im Bereich von Wartung und Tests auf Komponentenebene notwendig. In der Schulung „Unit Testing?“ erhalten Sie eine praxisorientierte Schulung für das [RobotFramework](www.robotframework.org). Mit diesem Framework wird das Unit Testing der einzelnen Komponenten realisiert und so die Anzahl notwendiger manueller Funktionstests im Rahmen von Updates oder Konfigurationsänderungen der einzelnen Komponenten deutlich reduziert. Im Rahmen unserer Initiative zur digitalen Souveränität der Kommunen, bieten wir eine Schulung an, die es den Teilnehmern ermöglicht, im Anschluss selbst eigene Tests zu entwickeln oder die bestehenden Tests zu überarbeiten.

  • Vorstellung des Robot-Frameworks
  • Demonstration und Analyse bestehender Best-Practices der Plattform
  • Implementierung eigener Beispielanwendungen in einer Sandbox-Umgebung

Dauer der Schulung: 6 Stunden

Teilnehmeranzahl: bis 8 Personen

Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung

Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen

Open Data

Der Anwendungsfall „Open Data Portal“ ist bedarfsgerecht bereits in der Plattform vorintegriert. In der Schulung „Open Data“ erhalten einen praxisorientierten Einblick in die funktionsweise des [CKAN](www.ckan.org) Open Data Portals der Plattform und lernen wie Sie offene Daten ihrer Kommune sowohl automatisiert als auch manuell veröffentlichen können.
  • Vorstellung des CKAN Open Data Portals
  • Demonstration und Schulung des Funktionsumfangs
  • Diskussion der CKAN Extensions und Plugins
  • Diskussion von Metadatenmodellen
  • Vorstellung der Live-Datenintegration mit der Datenplattform
  • Ausblick: Bürokratische Hürden im Bereich Open Data

Dauer der Schulung: 0,5 Tage

Teilnehmeranzahl: bis 12 Personen

Adressaten*innen: IT-Affine Projektleiter / Mitarbeiter

Auf Anfrage ist auch eine Schulung für IT-Unaffine Sachbearbeiter zur alltäglichen Nutzung des Portals möglich.

*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen