Vertragsbedingungen für Dienstleistungen der HYPERTEGRITY AG
Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden nur in Form einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Vertrag wirksam.
Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
Werden im Vertrag ausdrücklich Kontaktpersonen der Vertragspartner benannt, sind ausschließlich diese verantwortliche Ansprechpartner.
Der Auftraggeber wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
Die Vertragspartner werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen durch andere zu ersetzen. Bei der Auswahl wird der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt frühestens mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Mitarbeiter sowie die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und bei Arbeiten im Hause des Auftraggebers die erforderlichen Räumlichkeiten und die erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung stellen. Darüberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.
6.1
Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit der Rechnung Leistungsnachweise beigefügt sind, gelten diese als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.
6.2
Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.
7.1
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen inkl. der Kosten gemäß Ziffer 6.2. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar sind und werden.
7.2
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.1
Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 7 geregelt.
8.2
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:
8.2.1
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn von ihm eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag, für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% der Gesamtvergütung des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
8.2.2
Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde. Bei einer Haftung für eine anfängliche Unmöglichkeit, Verzug sowie der Zusicherung von Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auch insoweit begrenzt.
8.3
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.2 gelten nicht bei Vorsatz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Ansprüche nach den Ziffern 7 und 8 verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.
Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
11.2
Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.
11.3
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
11.4
Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen
mindestens der Textform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Entsprechendes soll mutatis mutandis im Fall einer Regelungslücke des Vertrages gelten.
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist Paderborn. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Paderborn, soweit die Voraussetzungen für eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung (Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts) vorliegen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
HYPERTEGRITY AG
Nordstr. 26
D-33102 Paderborn
HRB 14179 AG Paderborn
USt-IdNr: DE326842184
Dauer der Schulung: Ab 1 Tag
Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen
Adressaten*innen: IT-Affine Projektleiter / Mitarbeiter
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
Auf Anfrage ist auch eine Schulung innerhalb unserer Beispielstadt möglich, zum unverbindlichem intensiveren Testen der Plattform.
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
** Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen dieser Schulung keine Gewährleistung für die erfolgreiche Umsetzung eines Anwendungsfalls im Rahmen der Schulung übernehmen können. Der Mehrwert der Schulung ergibt sich aus dem Erfahrungsgewinn Ihres Projektteams, sowie im Regelfall erste prototypische Umsetzungen ihres angestrebten Anwendungsfalls.
In der Schulung „Urban Data Space Platform Hands On“ werden die Teilnehmer*Innen anhand von praxisnahen vordefinierten Use-Cases in alle Funktionen der Basisdatenplattform grundlegend eingeführt. Nach der Schulung können die Teilnehmer den Arbeitsaufwand einzelner Tätigkeiten innerhalb der Plattform grob abschätzen und die Aufgaben des täglichen Betriebs anhand der Schulungsunterlagen und der weitergehenden Plattformdokumentation erledigen.
Dauer der Schulung: 1 Tag
Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen
Adressaten*innen: IT-Affine Projektmitarbeiter
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Implementierung einer Open Data Plattform auf Basis der FIWARE Referenzarchitektur:
Implementierung einer Urbanen Datenplattform zu 100% Open Source
Implementierung einer Urbanen Datenplattform zu 100% Open Source
Entwicklung unterschiedlicher Schnittstellen und Interfaces mittels Node-RED
Implementierung einer Urbanen Datenplattform zu 100% Open Source
In der Schulung „Urban Data Space Platform Kurzeinführung“ geben unsere Experten*Innen Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Funktionen der Urban Data Space Platform und einige exemplarische Anwendungsfälle. Die Schulung ist für Entscheider und Interessenten ohne tiefergehendes technisches Know-How ausgelegt. Ziel ist es, eine gemeinsame Erwartungshaltung für die Plattform zu vermitteln und die Möglichkeiten aber die Limitationen der Plattform zu diskutieren.
Dauer der Schulung: 0,5 Tage
Teilnehmeranzahl: –
Adressaten*innen: Entscheider und Interessenten
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Dauer der Schulung: 0,5 Tage
Teilnehmeranzahl: –
Adressaten*innen: Projektleiter und Abteilungsleiter
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
In der Schulung „Kubernetes Hands On“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick in die Nutzung der Kubernetes Infrastruktur, die für die Urban Data Space Platform genutzt. Vom Aufsetzen eines eigenen Clusters über die Durchführung von eigenen Deplyoment bis hin zum Monitoring des Gesamtsystems werden alle wesentlichen Funktionen in einem praxisorientierten Vorgehen näher betrachtet.
Dauer der Schulung: 6 Stunden oder 1 Tag
Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen
Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Dauer der Schulung: 1 Tag
Teilnehmeranzahl: bis 8 Personen
Adressaten*innen: IT-Affine Projektleiter / Mitarbeiter
Auf Anfrage ist eine Schulung auch für das TheThingsNetwork möglich.
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Dauer der Schulung: 1 Tag
Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen
Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
In der Schulung „Kubernetes Hands On“ geben unsere Expert*Innen einen Einblick in die Nutzung der Kubernetes Infrastruktur, die für die Urban Data Space Platform genutzt. Vom Aufsetzen eines eigenen Clusters über die Durchführung von eigenen Deplyoment bis hin zum Monitoring des Gesamtsystems werden alle wesentlichen Funktionen in einem praxisorientierten Vorgehen näher betrachtet.
Dauer der Schulung: 6 Stunden oder 1 Tag
Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen
Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Dauer der Schulung: 0,5 Tage
Teilnehmeranzahl: bis 6 Personen
Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Dauer der Schulung: 6 Stunden
Teilnehmeranzahl: bis 8 Personen
Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Für den kosteneffizienten Betrieb einer Datenplattform ist ein hohes Maß an Automatisierung insbesondere im Bereich von Wartung und Tests auf Komponentenebene notwendig. In der Schulung „Unit Testing?“ erhalten Sie eine praxisorientierte Schulung für das [RobotFramework](www.robotframework.org). Mit diesem Framework wird das Unit Testing der einzelnen Komponenten realisiert und so die Anzahl notwendiger manueller Funktionstests im Rahmen von Updates oder Konfigurationsänderungen der einzelnen Komponenten deutlich reduziert. Im Rahmen unserer Initiative zur digitalen Souveränität der Kommunen, bieten wir eine Schulung an, die es den Teilnehmern ermöglicht, im Anschluss selbst eigene Tests zu entwickeln oder die bestehenden Tests zu überarbeiten.
Dauer der Schulung: 6 Stunden
Teilnehmeranzahl: bis 8 Personen
Adressaten*innen: Kommunale Rechenzentren und Projektmitarbeiter mit Programmiererfahrung
Kosten pro Tag und Trainer: Auf Anfrage
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen
Dauer der Schulung: 0,5 Tage
Teilnehmeranzahl: bis 12 Personen
Adressaten*innen: IT-Affine Projektleiter / Mitarbeiter
Auf Anfrage ist auch eine Schulung für IT-Unaffine Sachbearbeiter zur alltäglichen Nutzung des Portals möglich.
*Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Schulungsbedingungen